Als „außertariflich“ (AT) beschäftigt, gelten Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen in der Regel, wenn:
Die Abgrenzung zwischen tariflichen und außertariflichen Beschäftigten erfolgt über den Geltungsbereich der jeweiligen Tarifverträge, häufig der Manteltarifverträge (MTV).
Was ist zu beachten?
AT-Beschäftigte erhalten ein höheres Entgelt, als dies die Tarifverträge vorsehen. Aber Achtung: Die AT-Verträge enthalten häufig eine höhere Arbeitszeit, meistens eine 40-Stunden-Woche. Die Praxis zeigt zudem, dass Arbeitgeber außertarifliche Verträge regelmäßig dafür nutzen, Überstunden pauschal mit dem Gehalt abzugelten.
Bekommen außertariflich Beschäftigte auch Entgelterhöhungen nach Tarifrunden?
Einen Anspruch auf tarifliche Entgelterhöhungen gibt es bei einem AT-Vertrag nicht. Trotzdem haben Entgelterhöhungen nach abgeschlossenen Tarifrunden Einfluss auf das Gehalt eines AT-Beschäftigten: Steigt das Entgelt der höchsten Tarifgruppe durch eine Tariferhöhung, verändert sich häufig auch die Vergleichs- und Berechnungsgrundlage für die AT-Vergütung. Manche Tarifverträge sehen einen Mindestabstand zur höchsten tariflichen Entgeltgruppe vor; in anderen Fällen genügt es, dass die Vergütung oberhalb der höchsten tariflichen Vergütung liegt.