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Arbeitslexikon

Kurze Informationen von A bis Z - in unserem Arbeitslexikon kannst du Begriffe zur Arbeitswelt und einem guten Leben nachschlagen.

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Arbeitnehmerhaftung

Unter Arbeitnehmerhaftung versteht man die Haftung eines Arbeitnehmers für Schäden, die er durch die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verursacht. Voraussetzung ist, dass der Schaden im Zusammenhang mit der Arbeit steht und vom Arbeitnehmer schuldhaft verursacht wurde.

Umfang der Haftung
Der Arbeitnehmer haftet nicht immer vollständig. Wenn die Tätigkeit, bei der ein Schaden zustande gekommen ist, betrieblich angeordnet oder notwendig war, spricht man von einer privilegierten Arbeitnehmerhaftung. In welchem Umfang der Arbeitnehmer haftet, hängt von verschiedenen Umständen ab, etwa davon, wie risikoreich die Tätigkeit war, ob der Arbeitnehmer ausreichend eingearbeitet wurde oder ob ihm geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung standen.

Am Ende geht es darum, wie viel Verantwortung der Arbeitnehmer und wie viel der Arbeitgeber am Zustandekommen des Schadens hatten. Je nach Verschulden wird im Rahmen der abgestuften Arbeitnehmerhaftung in drei Stufen unterschieden.

  • Leichte Fahrlässigkeit: Der Arbeitnehmer haftet nicht
  • Mittlere Fahrlässigkeit: Der Arbeitnehmer haftet teilweise
  • Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Der Arbeitnehmer haftet vollständig