Der Ausbildungsnachweis ist das ausgefüllte Berichtsheft. Dort werden die während der Berufsausbildung ausgeführten Tätigkeiten sowie weitere Ausbildungsinhalte dokumentiert. Das Führen des Berichtsheftes ist Teil der Ausbildung und hat nach der Ausbildungsordnung eines jeden Berufes während der Arbeitszeit zu erfolgen.
Das Führen des Ausbildungsnachweises dient folgenden Zielen:
Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2
BBiG / § 36 Absatz 1 Nr. 2 HwO Zulassungsvoraussetzung zur Abschluss-/Gesellenprüfung.