Der Berufsausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildenden und der Auszubildenden Person geschlossen.
Vertragsparteien
Ausbildende sind natürliche oder juristische Personen (z. B. eine GmbH), die Personen zur Berufsausbildung einstellen. Davon zu unterscheiden sind diejenigen, die die Ausbildung praktisch durchführen. Das können der Ausbildende selbst oder von ihm beauftragte Ausbilder oder Ausbilderinnen sein. Auszubildende sind diejenigen, die ausgebildet werden.
Im Falle der Minderjährigkeit ist zum Vertragsschluss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Wenn sich die Vertragsparteien über den Abschluss des Ausbildungsvertrags geeinigt haben, muss dieser spätestens vor Beginn der Berufsausbildung in Textform festgehalten werden. Als Grundlage für die Vertragsabfassung dient das von der zuständigen Stelle vorgesehene Muster des Berufsausbildungsvertrages.
Anerkannte Ausbildungsberufe
Ein Berufsausbildungsvertrag kann nur in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen werden. Ausbildungsberufe werden durch Rechtsverordnung gem. §§ 4, 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und §§ 25, 26 Handwerksordnung (HwO) anerkannt. Solange dies nicht geschehen ist, sind gem. § 104 Abs. 1 BBiG die bisherigen Ordnungsmittel (Berufsbild, Berufsbildungsplan und Prüfungsanforderungen) bzw. gem. § 122 Abs. 4 HwO die fachlichen Vorschriften anzuwenden. Das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe kann bei der zuständigen Stelle oder online eingesehen werden.
Welche Punkte muss der Ausbildungsvertrag mindestens enthalten?
Wer ist Arbeitgeber in der Ausbildung?
Die Arbeitgeberseite ist immer der Vertragspartner, mit dem der Ausbildungsvertrag unterzeichnet wird – also der Betrieb bei einer dualen Ausbildung, der Bildungsträger bei einer außerbetrieblichen Ausbildung oder die Schule bei einer vollzeitschulischen Ausbildung. Für einige vollzeitschulische Ausbildungen, die von Berufsschulen und Oberstufenzentren angeboten werden, wird kein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Dann gilt die/der Auszubildende als Schülerin bzw. Schüler und kein Azubi.