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Arbeitslexikon

Kurze Informationen von A bis Z - in unserem Arbeitslexikon kannst du Begriffe zur Arbeitswelt und einem guten Leben nachschlagen.

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Abfindung

Eine Abfindung ist eine Entschädigung in Form einer einmaligen Geldzahlung, die ein Arbeitnehmer nach der Kündigung seines Arbeitsplatzes erhält. Aber nicht jeder Arbeitnehmer hat bei Verlust seines Arbeitsplatzes ein Recht auf eine Abfindung.

Wann bekomme ich eine Abfindung?
Einen Anspruch auf Abfindung nach Kündigung gibt es in den folgenden Fällen:

  • wenn ein Sozialplan existiert. Ein Sozialplan wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen von Betriebsänderungen (§§ 111ff. BetrVG), etwa bei größeren Umstrukturierungen oder Massenentlassungen, vereinbart. Der Sozialplan bildet dann die Grundlage für eine Sozialplan-Abfindung. Ein Sozialplan kann nur in Betrieben mit Betriebsrat durchgesetzt werden.
  • wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage nach §§ 1 ff. KSchG erhebt und im Verfahren vor dem Arbeitsgericht ein Vergleich (eine Einigung zwischen den Parteien) geschlossen wird, der die Zahlung einer Abfindung vorsieht.
  • wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung einigen.
  • wenn der Arbeitgeber gem. § 1a KSchG in einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung zusagt und der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Die Höhe der Abfindung beträgt dann 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
  • wenn ein Arbeitsgericht eine Kündigung für unwirksam erklärt und auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auflöst. 

Abfindungsansprüche können verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig innerhalb einer Ausschlussfrist, die der Tarif- oder Arbeitsvertrag regelt, geltend gemacht und gegebenenfalls eingeklagt werden. Für Abfindungen bei Verlust des Arbeitsplatzes müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig.