Ein Arbeitszeitkonto ist ein Arbeitszeit-Erfassungssystem.
Hierbei wird auf schriftliche oder elektronische Weise die tatsächlich geleistete Arbeit (inklusive Urlaub, Krankheit, Überstunden etc.) des Mitarbeiters nachgehalten und mit der arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zu leistenden Arbeitszeit verrechnet. Hat der Arbeitnehmer mehr gearbeitet als vertraglich geschuldet, weist das Arbeitszeitkonto ein Guthaben auf, ansonsten ein Defizit.
Wer benutzt Arbeitszeitkonten?
Die Führung eines Arbeitszeitkontos ist für Arbeitgeber nicht vorgeschrieben. Unabhängig davon sind Unternehmen aufgrund aktueller europäischer und nationaler Rechtsprechung verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu dokumentieren. Ob die Arbeitszeiterfassung über ein Arbeitszeitkonto erfolgt, können Arbeitgeber grundsätzlich selbst festlegen.
Arbeitszeitkonten werden insbesondere geführt, wenn die tatsächlichen Arbeitszeiten unregelmäßig sind, wie bei Schichtarbeit, oder den schwankenden Anforderungen angepasst wird, wie bei Gleitzeit. Der Arbeitnehmer achtet dann lediglich darauf, sein Arbeitszeitkonto über einen gewissen Zeitraum, in der Regel monatsweise oder jahresweise, auf Null zu halten.
Bei den derzeit bestehenden Typen von Arbeitszeitkonten dominieren eindeutig jene, die auf die flexible Verarbeitung von kurz- und mittelfristigen Änderungen der Markt- und Produktionsbedingungen reagieren. Die Möglichkeiten der Beschäftigten, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten, sind dabei meist auf die betrieblichen Anforderungen abgestimmt und nur innerhalb eines festgelegten Rahmens nutzbar.
Deutlich seltener sind Modelle, die Beschäftigten langfristige Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung bieten und gleichzeitig die Flexibilität des Unternehmens erhöhen. Solche Regelungen finden sich überwiegend in Firmentarifverträgen.
Welche Formen der Arbeitszeitkonten gibt es?
Zu den verbreitetsten Formen gehören Gleitzeitkonten, Mehrarbeitskonten, Jahresarbeitszeitkonten, Langzeitkonten und Lebensarbeitszeitkonten.