Der Arbeitsstättenausschuss (ASTA) ist ein beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtetes Gremium, das Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) erarbeitet. Diese konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, etwa zu Raumgröße, Beleuchtung, Temperatur oder Brandschutz. In erster Linie geht es dabei um den Arbeitsschutz.
Der ASTA hat 15 Mitglieder und setzt sich aus jeweils zwei Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung sowie einer Gruppe fachkundiger Personen, zumeist aus der Wissenschaft, zusammen. Der Ausschuss tagt in der Regel zweimal im Jahr.