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Arbeitslexikon

Kurze Informationen von A bis Z - in unserem Arbeitslexikon kannst du Begriffe zur Arbeitswelt und einem guten Leben nachschlagen.

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Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Auch wenn die weitere Tätigkeit die Gefahr bergen würde, dass sich die Erkrankung verschlimmert, ist der Beschäftigte arbeitsunfähig. Entscheidend bei der Beurteilung sind die konkreten Bedingungen der bisherigen Tätigkeit. Die Arbeitsunfähigkeit besteht auch während der sogenannten Wiedereingliederungsphase – der stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit nach längerer Krankheit – fort. Beschäftigte sind auch während eines Krankenhausaufenthaltes und in der medizinischen Rehabilitationsphase arbeitsunfähig.

Entgeltfortzahlung und Krankengeld
Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Fortzahlung seines Lohns für höchstens sechs Wochen. Ab der siebten Woche bekommt er von der Krankenkasse ein Krankengeld. 

Melde- und Nachweispflichten
Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung - nicht aber über die Art der Erkrankung - unverzüglich zu informieren. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss sie ärztlich festgestellt werden. Bei gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten erfolgt der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit seit 2023 grundsätzlich elektronisch (eAU). Der Arbeitgeber kann einen ärztlichen Nachweis jedoch auch schon früher verlangen.

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig gemeldet, muss er alles tun, um gesund zu werden. Das heißt aber nicht, dass er dauernd zu Hause bleiben muss. Wenn zum Beispiel psychische Probleme die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sind, können Sport oder andere Außer-Haus-Aktivitäten der Gesundung sogar förderlich sein.