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Work Glossary

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Ausbildungsnachweis

Der Ausbildungsnachweis ist das ausgefüllte Berichtsheft. Dort werden die während der Berufsausbildung ausgeführten Tätigkeiten sowie weitere Ausbildungsinhalte dokumentiert. Das Führen des Berichtsheftes ist Teil der Ausbildung und hat nach der Ausbildungsordnung eines jeden Berufes während der Arbeitszeit zu erfolgen.

Das Führen des Ausbildungsnachweises dient folgenden Zielen:

  • Auszubildende und Ausbildende sollen zur Reflexion über die Inhalte und den
    Verlauf der Ausbildung angehalten werden.
  • Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule soll für die an der Berufsausbildung Beteiligten (also auch die JAV sowie den Betriebsrat) sowie die zur Überwachung der Berufsausbildung zuständigen Stellen (IHK und HWK) in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden.

Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2
BBiG / § 36 Absatz 1 Nr. 2 HwO Zulassungsvoraussetzung zur Abschluss-/Gesellenprüfung.