Eine Änderungskündigung ist eine besondere Form der Kündigung. Sie unterscheidet sich von einer normalen Kündigung, insofern sie in der Regel nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzielt. Dem Arbeitnehmer wird in einer Änderungskündigung zugleich ein Angebot gemacht, das Arbeitsverhältnis unter veränderten Bedingungen nach Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.
Grundsätzlich können Veränderungen von Arbeitsverträgen auch durch eine Einigung beider Seiten erreicht werden. Wenn keine Einigung entsteht, wird die Änderungskündigung häufig als Druckmittel eingesetzt, um eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses – in der Regel zu schlechteren Bedingungen – zu bewirken.
Grundsätzlich ist auch eine Änderungskündigung eine echte Kündigung. Daher müssen die entsprechenden Voraussetzungen wie die Einhaltung der Kündigungsfrist sowie die Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) erfüllt werden.
Möglichkeiten auf eine Änderungskündigung zu reagieren
Der Beschäftigte muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang auf die Änderungskündigung reagieren. Dabei gibt es drei Möglichkeiten: