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Work Glossary

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Radio Frequency Identification (RFID)

Die Abkürzung RFID steht für den englischen Begriff „Radio Frequency Identification“ – zu deutsch: Identifikation mittels Radiowellen – und bezeichnet eine Mikrochiptechnologie zur kontaktlosen Speicherung von Daten. Die im Sprachgebrauch als „Tags“ bezeichneten Chips werden per Funk abgefragt und mit Energie versorgt. Ob „Bahn-Card-100“, die Tickets der Fußball-WM 2006, die Kennzeichnung von Tieren, die Diebstahlsicherung oder die neuen Personalausweise: Das Potenzial dieses Schnüffelchips ist nahezu unbegrenzt.
Eine neue Qualität der Überwachung
Zutrittskontroll- oder Zeiterfassungssysteme sind in der Lage, eine Person unbemerkt flächendeckend zu überwachen und Bewegungsprofile zu erstellen. Das funktioniert – je nach Art des Chips – sowohl innerhalb, als auch außerhalb des Betriebs. Die Daten können eigenständig aktiv funken und Reichweiten von Kilometern und mehr haben. Das kontaktlose Erfassen ermöglicht eine neue Qualität der Überwachung. So ist es beispielsweise möglich, die Daten zur verdeckten Leistungs- oder Verhaltenskontrolle zu missbrauchen.

Beschäftigte schützen
Das Potenzial neuer Technologien entwickelt sich ständig weiter. Es ist Aufgabe von Betriebsräten, Beschäftigte vor negativen Folgen beim Einsatz von RFID-Technologien zu schützen und betriebliche Regelungen nach dem Betriebsverfasungsgesetz zu vereinbaren. Das können sie unter anderem nach:

  • § 75 Abs. 2: Wahrung der Persönlichkeitsrechte als gemeinsame Aufgabe von Arbeitgeber und Betriebsrat,
  • § 80 Abs.1Nr. 1:Überwachung aller zugunsten von Arbeitnehmern geltenden Gesetze,
  • § 87 Abs. 1 Nr. 6: Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen.

Lässt sich das Arbeitsverhalten über den Einsatz eines Systemsrekonstruieren, dann hat der Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung, selbst wenn es sich nur theoretisch zur Überwachung eignet.

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