Translation of the glossary
Please note that due to legal requirements this page is currently not available in the selected language.
This translation was not manually reviewed. For important facts, quotations or legally sensitive information, please consult the German original. Individual selections, images, embedded media or technical terms may have been translated differently or incompletely.
In einem Regal gestapelte Bücher.

Everything about your workplace
Work Glossary

Quick Facts from A to Z—in our Work Glossary, you can look up terms related to the world of work and a good life.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Anerkennungstarifvertrag

Ein Anerkennungstarifvertrag ist ein Tarifvertrag mit einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber, in dem die Anwendung von Flächentarifverträgen einer Branche vereinbart („anerkannt“) wird. Der Arbeitgeber übernimmt damit tarifliche Regelungen, ohne Mitglied eines Arbeitgeberverbands zu sein.

Einordnung
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Flächentarifverträgen und Haustarifverträgen.
Flächentarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen und gelten für deren Mitgliedsunternehmen, während Haustarifverträge nur für ein einzelnes Unternehmen gelten, das nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbunds ist.

Ein Anerkennungstarifvertrag ist eine Mischform. Er gilt für das spezifische Unternehmen, ist also auf der Ebene des Haustarifvertrags angelegt, bezieht seinen Inhalt (die Tarifregelung) jedoch aus den Flächentarifverträgen, die für die entsprechende Branche gelten. Die Einordnung eines Tarifvertrags richtet sich nach seinen Vertragsparteien. Da ein Anerkennungstarifvertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen wird, handelt es sich formal um einen Firmentarifvertrag, auch wenn er inhaltlich Regelungen eines Flächentarifvertrags übernimmt.

Verhältnis des Anerkennungstarifvertrags zum Flächentarifvertrag
In der Regel werden mehrere Tarifverträge aus Flächentarifverträgen übernommen; es kann aber auch vereinbart werden, dass nur einzelne Tarifverträge (zum Beispiel Manteltarifverträge) gelten.
Verbesserungen im Flächentarifvertrag kommen den tarifgebundenen Beschäftigten zugute, sofern im Anerkennungstarifvertrag eine entsprechende (dynamische) Bezugnahme vereinbart ist. Von einer dynamischen Bezugnahme spricht man, wenn jeweils die aktuelle Fassung des Tarifvertrags gilt und Änderungen, etwa Lohnerhöhungen, automatisch übernommen werden.
Je nach Gestaltung können die Beschäftigten bei der Tarifbewegung ihrer Branche aktiv mitmachen.