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Ausgleichsquittung

Eine Ausgleichsquittung ist eine schriftliche Erklärung im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie dient vor allem dazu, nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses klare Rechtsverhältnisse zu schaffen. Häufig enthält die Ausgleichsquittung neben der Bestätigung des Erhalts von Arbeitspapieren auch die Erklärung, dass keine weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder dessen Beendigung bestehen.

Muss eine Ausgleichsquittung unterschrieben werden?
Die Bestätigung des Erhalts tatsächlich ausgehändigter Arbeitspapiere ist von der Erklärung über den Verzicht auf weitere Ansprüche zu unterscheiden. Während der Erhalt übergebener Unterlagen grundsätzlich zu bestätigen ist, besteht keine Pflicht, Erklärungen über den Verzicht auf Ansprüche zu unterzeichnen. Arbeitnehmende können eine Ausgleichsquittung prüfen und die Unterschrift verweigern, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind. Grundsätzlich sollte eine Ausgleichsquittung also gut gelesen werden, bevor sie unterschrieben wird.

Werden Verzichtserklärungen zu weit gefasst oder benachteiligen sie eine Vertragspartei unangemessen, können sie unwirksam sein. Zudem können bestimmte Ansprüche durch eine Ausgleichsquittung nicht ausgeschlossen werden. So etwa zwingende arbeitsrechtliche Schutzvorschriften oder Ansprüche, die sich aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben.