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Beschäftigungssicherung

Beschäftigungssicherung bezeichnet alle Formen der Sicherung von Arbeitsplätzen in Betrieben durch arbeitsmarktpolitische, betriebliche oder tarifliche Regelungen.

Welche Formen der Beschäftigungssicherung gibt es?
Die Formen der Beschäftigungssicherung lassen sich in „harte“ und „weiche“ Regelungen unterscheiden. Es gibt „harte“ Regelungen, nach denen eine feste Anzahl von Arbeitsplätzen im Betrieb erhalten bleiben muss. Häufiger wird der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen für einen bestimmten Zeitraum vereinbart. Ein „sozialverträglicher“ Abbau, etwa über freiwilliges Ausscheiden, Altersübergänge oder einen Einstellungsstopp, bleibt dann jedoch möglich.

Daneben existieren „weiche“ Regelungen wie Kurzarbeit oder eine abgesenkte Arbeitszeit nach dem Tarifvertrag Beschäftigungssicherung. Weiche Regelungen der Beschäftigungssicherung können Kündigungen kurzfristig vermeiden, schließen diese jedoch nicht aus.