Im dualen System lernen Auszubildende im Betrieb und in der Berufsschule. Auch wenn die Ausbildung nicht in einem Unternehmen stattfindet, gehört der Besuch der Berufsschule häufig dazu. Die Berufsschule hat die Aufgabe, die im Betrieb oder beim Bildungsträger erlangten Kompetenzen theoretisch zu ergänzen und auszubauen. Der Unterricht findet an bestimmten Wochentagen oder als Blockunterricht statt.
Wie überprüfe ich die Qualität der Berufsschule?
Wenn die Berufsschule Mängel aufweist, können sich Auszubildende an ihre IG Metall vor Ort wenden. Dort erhalten sie Rat.
Wie ist die Freistellung zur Berufsschule geregelt?
Wie viele Stunden Unterricht erteilt werden, zu welchen Zeiten, ob in Blockform oder an wiederkehrenden Wochentagen, sowie die Festlegung, an welchen Schulen der Unterricht stattfindet, regeln die Schulbestimmungen der zuständigen Kultusministerien der Länder.
Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Wochentage wird in der Regel von der Gesamtkonferenz der Schule, nach Vorgaben entsprechender Richtlinien des jeweiligen Kultusministeriums festgelegt.
Für die Freistellung zur Berufsschule gibt es dabei Regelungen, die der § 15 BBiG festlegt. Die Zeit in der Berufsschule zählt als Arbeitszeit. Auszubildende müssen deshalb grundsätzlich für den Berufsschulunterricht vom Betrieb freigestellt werden. Die Freistellung umfasst den Unterricht einschließlich der Pausen sowie die notwendige Wegezeit zwischen Deinem Betrieb und der Berufsschule. Folgend die wichtigsten Punkte zur Freistellung:
Der Unterricht geht jeder Tätigkeit – auch bei Notfällen – im Betrieb vor. Damit ist für jeden Jugendlichen auch ein Arbeitsverweigerungsrecht gegeben.
Bei Fragen oder Problemen: Sprich Deine JAV, Deinen Betriebsrat oder Deine IG Metall vor Ort an.