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Work Glossary

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Berufsschule

Im dualen System lernen Auszubildende im Betrieb und in der Berufsschule. Auch wenn die Ausbildung nicht in einem Unternehmen stattfindet, gehört der Besuch der Berufsschule häufig dazu. Die Berufsschule hat die Aufgabe, die im Betrieb oder beim Bildungsträger erlangten Kompetenzen theoretisch zu ergänzen und auszubauen. Der Unterricht findet an bestimmten Wochentagen oder als Blockunterricht statt.

Wie überprüfe ich die Qualität der Berufsschule?

  • Sind die Schulbücher inhaltlich gut und auf dem neuesten Stand?
  • Sind die Inhalte des Unterrichts und der praktischen Ausbildung gut aufeinander abgestimmt?
  • Gibt es für den Unterricht ausreichend viele Lehrmittel beziehungsweise ist die Ausstattung meiner Berufsschule (Computer, Maschinen) auf dem neuesten Stand?
  • Ist der bauliche Zustand (Böden, Decken, Wände) meiner Berufsschule einwandfrei?
  • Werden alle Inhalte des Rahmenlehrplans abgedeckt?
  • Fallen viele Unterrichtsstunden aus?
  • Findet eine Lernortkooperation zwischen Schule und Betrieb statt und besprechen sich Ausbilder und Lehrkräfte regelmäßig?
  • Werden die Themen von den Lehrkräften verständlich erklärt?

Wenn die Berufsschule Mängel aufweist, können sich Auszubildende an ihre IG Metall vor Ort wenden. Dort erhalten sie Rat.

Wie ist die Freistellung zur Berufsschule geregelt? 
Wie viele Stunden Unterricht erteilt werden, zu welchen Zeiten, ob in Blockform oder an wiederkehrenden Wochentagen, sowie die Festlegung, an welchen Schulen der Unterricht stattfindet, regeln die Schulbestimmungen der zuständigen Kultusministerien der Länder.
Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Wochentage wird in der Regel von der Gesamtkonferenz der Schule, nach Vorgaben entsprechender Richtlinien des jeweiligen Kultusministeriums festgelegt. 
Für die Freistellung zur Berufsschule gibt es dabei Regelungen, die der § 15 BBiG festlegt. Die Zeit in der Berufsschule zählt als Arbeitszeit. Auszubildende müssen deshalb grundsätzlich für den Berufsschulunterricht vom Betrieb freigestellt werden. Die Freistellung umfasst den Unterricht einschließlich der Pausen sowie die notwendige Wegezeit zwischen Deinem Betrieb und der Berufsschule. Folgend die wichtigsten Punkte zur Freistellung:

  • Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, musst Du vorher nicht im Betrieb arbeiten.
  • Einmal pro Woche gilt: Dauert die Schule länger als fünf Unterrichtsstunden (a 45 min), musst Du danach nicht mehr in den Betrieb. Dieser Tag wird mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet.
  • Gibt es einen weiteren Berufsschultag in derselben Woche, werden die Unterrichtszeit, die Pausen und die notwendige Wegezeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Ausbildungszeit angerechnet. Je nach Dauer kann es deshalb sein, dass Auszubildende nach der Berufsschule noch in den Betrieb müssen.
  • Findet der Berufsschulunterricht als Blockunterricht statt und umfasst er innerhalb einer Woche 25 oder mehr Unterrichtsstunden, die sich auf mindestens fünf Tage verteilen, wird die ganze Woche als Ausbildungszeit angerechnet.
  • Für Prüfungen und bestimmte Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs müssen Auszubildende freigestellt werden. Zusätzlich haben sie am Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung frei: Dieser Tag wird als voller Ausbildungstag angerechnet.

Der Unterricht geht jeder Tätigkeit – auch bei Notfällen – im Betrieb vor. Damit ist für jeden Jugendlichen auch ein Arbeitsverweigerungsrecht gegeben.

Bei Fragen oder Problemen: Sprich Deine JAV, Deinen Betriebsrat oder Deine IG Metall vor Ort an.