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Weihnachtsgeld

Was ist Weihnachtsgeld?Auch wer nicht mehr an den Weihnachtsmann glaubt, kann Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, in der Regel ein jährlich gezahlter Einmalbetrag. Man bezeichnet solche Zahlungen unter anderem auch als 13. Gehalt, betriebliche Sonderzahlung oder Gratifikation. Wie man es auch nennen mag – ein Geschenk ist es nicht. Das Weihnachtsgeld ist eine betriebliche Sonderzahlung, die der Arbeitnehmer einmal im Jahr zusätzlich zu seiner normalen Vergütung bekommt. Manchmal ist es Teil eines „13.Monatsgehalts “ (das nicht der Höhe des normalen Entgelts entsprechen muss), dessen anderer Teil als Urlaubsgeld ausgezahlt wird.
Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Verlangt werden kann es nur, wenn ein entsprechender Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine arbeitsvertragliche Vereinbarung vorliegt. Außerdem kann sich der Anspruch aus „betrieblicher Übung“ oder dem Gleichheitsgrundsatz herleiten. Weit verbreitet sind Mischformen: Ein Teil des Weihnachtsgelds ist tarifvertraglich abgesichert, ein weiterer kommt als zusätzliche Leistung des Arbeitgebers dazu.
Ausführliche Informationen rund um das Weihnachtsgeld gibt es in unserem Mitgliederbereich oder bei den jeweiligen Verwaltungsstellen der IG Metall vor Ort.