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Work Glossary

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Europa AG

Was ist eine Europa AG?
Mit der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europea – SE) hat die EU eine einheitliche Unternehmensrechtsform geschaffen, die Unternehmen grenzüberschreitende Mobilität erleichtert.

Was bedeutet das für die Arbeitnehmer?
Für die Arbeitnehmer und ihre Mitbestimmung ergeben sich Risiken – aber auch Chancen. Die Unternehmensleitung hat die Wahl, eine SE entweder mit einem einstufigen Board (wie in England oder Schweden üblich) oder mit der herkömmlichen Struktur mit Vorstand und Aufsichtsrat zu führen. Keine Wahl hat die Leitung jedoch bei der Mitbestimmung. Wenn Arbeitnehmer auch nur in einer Einheit der neuen SE auf nationaler Ebene Mitbestimmungsrechte hatten, muss über die Beteiligung der Arbeitnehmer durch den SE-Betriebsrat und im Führungsorgan verhandelt werden.
Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ist nach der SE-Richtlinie Voraussetzung für die Registrierung einer SE. Wird bei der Verhandlung keine Einigung erzielt, gelten die bisherigen Mitbestimmungsrechte weiter – vorausgesetzt, dass diese mindestens 25 Prozent der Beschäftigten (bei einer Verschmelzung) beziehungsweise 50 Prozent (bei Gründung einer Holding- oder Tochter-SE) betreffen. Bei der Gründung einer SE durch Umwandlung ist eine Minderung von vorher bestehenden Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen.

Was kann schief gehen?
Vorsicht ist geboten bei SE, die ihren Sitz in Staaten haben, deren nationale Umsetzung der EU-Direktive keine Neuverhandlung bei Strukturveränderung vorsieht. Wenn etwa eine mitbestimmungslose britische SE deutsche Standorte schluckt, ist auch hier die Unternehmensmitbestimmung weg.