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Work Glossary

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Probezeit

Was ist eine Probezeit?
Bei einem Arbeitsverhältnis bezeichnet die Probezeit den Zeitraum, innerhalb dessen eine Kündigung von Arbeitgeberseite oder auch vom Arbeitgeber grundlos ausgesprochen werden kann.

Wie lange besteht eine Probezeit?
Üblich aber nicht zwingend ist eine Dauer von drei bis sechs Monaten. Für Auszubildende gilt generell und wenn nicht anders vereinbart eine Probezeit von vier Monaten.

Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit können kürzere als die normalen Kündigungsfristen vereinbart werden, mindestens jedoch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Eine Kündigung während der Probezeit beim unbefristeten Arbeitsverhältnis bedarf der Anhörung des Betriebsrates nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Für Schwangere in der Probezeit besteht der besondere Kündigungsschutz nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG).