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Mütterrente

Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, erhalten seit dem 1. Juli 2014 die sogenannte „Mütterrente“. Aber auch Väter können von der Regelung profitieren – dann, wenn ihnen Kindererziehungszeiten für ihre Kinder zugesprochen oder übertragen wurden.

Mit der Mütterrente sollen Mütter oder Väter, die aufgrund der Kindererziehung nicht erwerbstätig waren, in der Rente nicht wesentlich schlechter gestellt sein als kinderlose Arbeitnehmer. Konkret bekommen Mütter oder Väter seit dem 1. Juli 2014 einen weiteren Entgeltpunkt oder zwei Entgeltpunkte statt bisher einem auf dem Rentenkonto gutgeschrieben oder als Zuschlag zur laufenden Rente gewährt.
Es werden damit zwei Jahre Erziehungszeit bei der Rente angerechnet – bisher war es bei vor 1992 geborenen Kindern nur ein Jahr. Für ab 1992 geborene Kinder werden bislang drei Jahre angerechnet; diese Regelung bleibt bestehen.

Die örtlichen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten, ebenso wie die sogenannten Versichertenältesten. Sie kennen sich im Rentenrecht gut aus und sind oftmals aktive Kolleginnen und Kollegen der IG Metall oder anderer DGB-Gewerkschaften – Kontakt am besten bei der IG Metall vor Ort erfragen.