Fragen und Antworten zu Warnstreiks Warnstreik - unser gutes Recht

Um den Druck bei Tarifverhandlungen zu erhöhen, ruft die IG Metall zu Warnstreiks auf. Beginn und Dauer legt der jeweilige IG Metall-Bezirk fest. Doch was sind Warnstreiks - und was können sie bewirken? Muss ich negative Folgen befürchten, wenn ich teilnehme? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Warnstreik Textil- und Bekleidungsindustrie JOHNSON&JOHNSON in Wuppertal am 03.03.2023

23. Oktober 2026 23. Oktober 2026


Was ist ein Warnstreik?

Warnstreiks sind zeitlich befristete, kurze Arbeitsniederlegungen. Sie sind zulässig, wenn die Friedenspflicht beendet ist. Sie zeigen dem Arbeitgeber, dass die Beschäftigten hinter den Tarifforderungen stehen und – wenn es darauf ankommt – auch bereit sind, dafür zu streiken. Warnstreiks gibt es in den unterschiedlichsten Formen, etwa als kurze Arbeitsunterbrechung als Frühschluss-Aktion oder als öffentliche Kundgebung.

Zu Warnstreiks darf nur die Gewerkschaft aufrufen.
 

Was sind ganztägige Warnstreiks?

Wenn kurze Warnstreikaktionen nicht ausreichen, kann die IG Metall in ausgewählten Betrieben zu Warnstreiks aufrufen, die dazu führen, dass am gesamten Arbeitstag die Beschäftigung ruht. Damit wird noch mehr Druck auf die Arbeitgeber gemacht, um ein Ergebnis zu erzielen. Über die Durchführung entscheidet der Vorstand der IG Metall.

 

Kann der Streik negative Konsequenzen für mich haben?

Mit der Teilnahme am Streik und auch am Warnstreik verstößt du nicht gegen den Arbeitsvertrag. Du darfst deswegen weder eine Abmahnung noch eine Kündigung bekommen. Wenn der Arbeitgeber trotzdem damit droht, bekommst du als IG Metall-Mitglied finanzielle und rechtliche Unterstützung. 

Muss ich mich beim Chef zum Streik abmelden?

Wenn die Gewerkschaft zu einem Warnstreik aufruft, müssen für die Dauer des Streiks die üblichen Pflichten aus deinem Arbeitsvertrag nicht erfüllt werden. Das heißt auch: Für den Streik musst du dich nicht abmelden.
 

Muss ich ausstempeln oder nicht?

Grundsätzlich gilt, dass für einen Streik nicht ausgestempelt werden muss. Der Arbeitgeber muss die Streikenden für die Dauer des Warnstreiks nicht bezahlen, das heißt die Zeit muss auch nicht nachgearbeitet werden. Wenn du trotzdem ausstempelst, achte darauf, dass nicht sowohl Lohn und als auch Arbeitszeit abgezogen werden.
 

Kann der Arbeitgeber mich zu Not-Arbeiten zwingen?

Nein, der Arbeitgeber kann dich nicht zu Not-Arbeiten zwingen. Notwendige Arbeiten, die schwerwiegende Schäden , zum Beispiel an Maschinen oder Produkten, verhindern sollen, sind vom Streik ausgenommen. Aber darüber verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber. Eine einseitige Festlegung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.
 

Gibt es Streikunterstützung bei Warnstreiks?

Nein, Streikunterstützung wird nur bei Streiks nach Urabstimmung gezahlt. Bei ganztägigen Warnstreiks kann es nach Beschluss des Vorstandes auch Unterstützungsleistungen geben.
 

Wer darf sich an den Warnstreiks beteiligen?

Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert und somit verfassungsrechtlich garantiert. Es spielt keine Rolle, ob man Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht. Trotzdem haben Gewerkschaftsmitglieder viele Vorteile. Während eines Warnstreiks sind sie gut abgesichert.

Auszubildende 

Auszubildende dürfen streiken, denn auch ihre Ausbildungsbedingungen sind in unseren Tarifverträgen geregelt. An Schultagen müssen sie jedoch am Unterricht teilnehmen. 

Leihbeschäftigte

Leihbeschäftigte dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden! 

Unzulässig ist sowohl, dass Leihbeschäftigte im Entleihbetrieb direkt Tätigkeiten von Beschäftigten übernehmen, die sich im Arbeitskampf befinden. Oder auch nur mittelbar von Beschäftigten, die die Tätigkeiten von Beschäftigten übernommen haben, die sich im Arbeitskampf befinden. Der Verleiher hat den Leiharbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass er in diesen Fällen das Recht hat, seine Arbeitsleistung zu verweigern.

Die Leiharbeitsfirma muss über einen angekündigten Streik informiert werden und nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen. Die Leiharbeitsfirma ist verpflichtet, den Lohn während des Warnstreiks weiterzuzahlen - und hat den Leiharbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass er in diesen Fällen das Recht hat, seine Arbeitsleistung zu verweigern.

Außertariflich Beschäftigte 

Auch Beschäftigte im Betrieb, die nicht unter den Tarifvertrag fallen, dürfen streiken, wenn die Gewerkschaft dazu aufruft, denn auch für sie gilt das Grundrecht auf Streik.
 

Fragen und Antworten: Wie laufen Tarifverhandlungen ab?

Beschäftigte stehen zu einem großen Herz zusammen
Mitglied werden
Werde Teil einer starken Gemeinschaft

Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.

Tarifrunden

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen