Tarifrunde Metall und Elektro 2026 So sichert die IG Metall Arbeitsplätze

Die Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie 2026 laufen. Neben mehr Geld geht es auch um die Sicherung von Arbeitsplätzen: Müssen wir unsere Tarifverträge dazu erweitern? Oder haben wir genug Tarifregelungen zur Beschäftigungssicherung? Was die IG Metall dazu bereits geregelt hat.

IGM Bezirk Bayern -  1. Verhandlung /Demo Tarifrunde  "Bayern: Stabil - Jetzt geht's um alles", Bayerischer Hof, München

21. Oktober 2026 21. Oktober 2026


Ein Thema bei den laufenden Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie ist – neben der Erhöhung der Entgelte – die Sicherung der Arbeitsplätze und der Zukunft der Betriebe: Wir wollen prüfen, ob wir angesichts der Krise in der Industrie unsere Tarifregelungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen stärken müssen.

Beschäftigungssicherung war auch Top-Thema in der Befragung von 267 000 Beschäftigten in 2285 Betrieben  – nach den gestiegenen Kosten für Lebenshaltung, Gesundheit und Alterssicherung: Mehr als die Hälfte der Beschäftigten bewegt die Sicherheit des persönlichen Arbeitsplatzes (56,3 %) bzw. die Zukunft für den Betrieb (56,7 %).

Tatsächlich gibt es in der Metall- und Elektroindustrie zahlreiche tarifliche und betriebliche Regelungen zur Sicherung von Beschäftigung. Hier sind die wesentlichen:


Arbeitszeitkonten

Aufbau von Zeitguthaben in guten Zeiten, Abbau in schlechten

Zur Überbrückung von Phasen mit zu wenig Arbeit können Arbeitszeitkonten abgebaut werden. In den Manteltarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie sind verschiedene flexible Arbeitszeitkonten zum Ausgleich betrieblicher Auslastungsschwankungen vereinbart.

Die Ober- und Untergrenzen der Arbeitszeit werden vom Betriebsrat ausgehandelt, jedoch in einem tariflichen Rahmen. Überschreitet das Arbeitszeitkonto definierte Obergrenzen, muss vereinbart sein, wie das Arbeitszeitkonto wieder abgebaut wird. Die Tarifverträge regeln auch den Schutz vor Insolvenz.

Kollektive Wandlung des T-ZUG in Zeit

Freie Tage statt Tariflichem Zusatzgeld bei Arbeitsmangel

Mit der Juli-Abrechnung erhalten Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A) in Höhe von 27,5 Prozent ihres individuellen Monatsentgelts. Besonders belastete Beschäftigte mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen und in Schichtarbeit können das T-ZUG (A) in bis zu 8 freie Tage umwandeln.

In Betrieben mit Auftrags- und Arbeitsmangel können Betriebsrat und Arbeitgeber auch vereinbaren, dass das T-ZUG (A) kollektiv für alle in 6 freie Tage umgewandelt wird. Dadurch sinkt die Jahresarbeitszeit für alle, sodass Entlassungen verhindert und Arbeitsplätze gesichert werden können.

Der Zusatzbetrag des T-ZUG (T-ZUG B) in Höhe von 26,5 Prozent des Eckentgelts (rund 900 Euro) ist von der Regelung nicht betroffen – und wird ganz normal ausbezahlt, in der Regel Ende Februar.

Kurzarbeit

Gesetzliche Kurzarbeit plus tarifliche Ergänzung

In der gesetzlichen Kurzarbeit erhalten Beschäftigte Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent.

Kurzarbeit wird vom Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt, kann jedoch nicht einseitig von ihm angeordnet werden. Wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, dann muss der Arbeitgeber die Einführung der Kurzarbeit mit ihm vereinbaren. Kurzarbeitergeld kann für 12 Monate beantragt werden. Aktuell gilt bis Ende 2026 eine Sonderregelung, die bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld ermöglicht.

IG Metall und Betriebsräte haben tarifliche und betriebliche Aufstockungen und Erweiterungen des Kurzarbeitergelds durchgesetzt, womit Beschäftigte dann 80 bis 90 Prozent des normalen Nettos erreichen. Dazu kommen tarifliche Regelungen zur Qualifizierung der Beschäftigten während der Kurzarbeit

Fragen und Antworten zur Kurzarbeit 

Kurzarbeitergeldrechner 

Vorübergehende Absenkung der Arbeitszeiten nach TV Beschäftigungssicherung

Wenn zu wenig Arbeit da ist: kürzer arbeiten, statt Arbeitsplätze abbauen

Betriebe mit Beschäftigungsproblemen können die Arbeitszeit absenken – zum Beispiel von 35 auf 30 Stunden in der Metall- und Elektroindustrie. Die Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung (TV Besch) sehen dazu verschiedene Modelle vor.

Die Absenkung der Arbeitszeit erfolgt vorübergehend, die Laufzeit kann individuell im Betrieb für mehrere Jahre vereinbart werden. Während der Laufzeit der Arbeitszeitabsenkung greift grundsätzlich eine Beschäftigungssicherung. Betriebsbedingte Kündigungen sollen in dieser Phase verhindert bzw. ausgeschlossen werden. IG Metall und Arbeitgeberverband müssen dem zustimmen.

Die Absenkung der Arbeitszeit nach TV Besch kann auf ganze Betriebe angewandt werden – aber auch auf Teile des Betriebs, etwa einzelne Bereiche und Beschäftigtengruppen, die unter Auftragsmangel und Beschäftigungsproblemen leiden. Statt einen Teil der Beschäftigten zu entlassen, sinkt die Arbeitszeit für alle.

Mit der Arbeitszeit sinkt grundsätzlich auch das Entgelt. IG Metall und Betriebsräte haben jedoch Ausgleichszahlungen und Teilentgeltausgleiche durchgesetzt, die zumindest das Monatsentgelt absichern.

Altersteilzeit

Früher raus in den Ruhestand statt Beschäftigte entlassen

Die Tarifverträge zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) ermöglichen Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie Altersteilzeit. Die ATZ kann grundsätzlich frühestens mit 57 Jahren beginnen und bis zu sechs Jahre dauern. Im häufig genutzten Blockmodell arbeiten Beschäftigte zunächst weiter und werden anschließend für die zweite Hälfte der Altersteilzeit freigestellt. 
Über die gesamte Laufzeit halbiert sich die Arbeitszeit. Das Altersteilzeitentgelt entspricht daher zunächst 50 Prozent des bisherigen Arbeitsentgelts. Die Tarifverträge schreiben jedoch vor, dass der Arbeitgeber das ATZ-Entgelt aufstockt. ATZ-Beschäftigte erreichen dadurch 85 bis 89 Prozent ihres bisherigen Nettoentgelts.
Die tariflichen Möglichkeiten zur Altersteilzeit können betrieblich erweitert werden. Damit kann Altersteilzeit auch genutzt werden, um einen unabwendbaren Personalabbau sozialverträglicher zu gestalten.

Differenzierung des Transformationsgelds

Betriebe in Krisen müssen kein T-Geld zahlen

Neben dem T-ZUG (A) erhalten Beschäftigte mit der Juli-Abrechnung das Transformationsgeld (T-Geld oder Trafobaustein) in Höhe von 18,4 Prozent ihres Monatsentgelts. Der Arbeitgeber konnte die Auszahlung des T-Gelds in den Jahren 2025 und 2026 bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten auch bis zum 30. April des Folgejahres verschieben oder bei einer Nettoumsatzrendite unter 2,3 Prozent ganz aussetzen.
Alternativ kann das Transformationsgeld während einer Arbeitszeitabsenkung (siehe oben) auch zur Finanzierung eines Teilentgeltausgleichs eingesetzt werden.

Ergänzungs- und Sanierungstarifverträge

Befristete Abweichungen vom Tarif, um Arbeitsplätze und Investitionen zu sichern

In Hunderten von Betrieben hat die IG Metall sogenannte Ergänzungstarifverträge oder Sanierungstarifverträge zur Bewältigung von betrieblichen Krisen abgeschlossen. Das bedeutet: Die normalen Tarifverträge bleiben in Kraft, der Betrieb weicht jedoch befristet ab, etwa indem Beschäftigte auf Sonderzahlungen verzichten oder die nächste Tariferhöhung verschoben wird.
Im Gegenzug sagt der Arbeitgeber den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen, die Sicherung des Standorts und/oder Investitionen zu.

Zukunftstarifverträge und -vereinbarungen

Standort- und Investitionszusagen plus erweiterte Mitbestimmung

In vielen Konflikten in den Betrieben setzen Belegschaften mithilfe der IG Metall Zusagen zu Standorten, Investitionen und Beschäftigung durch, die dann in Zukunftsvereinbarungen oder Zukunftstarifverträgen festgeschrieben werden. Oftmals gelingt es IG Metall und Beschäftigten dabei, eine erweiterte Mitbestimmung durchzusetzen, etwa indem Betriebsräte in Steuerungs- und Lenkungskreisen mit der Geschäftsleitung über Innovationen und Investitionen mitreden.

Sozialtarifverträge

Tarifliche Sozialpläne mit besseren Abfindungen und Transfergesellschaften erkämpfen

Zwar können IG Metall und Betriebsräte von Arbeitgebern beschlossene Personalabbauprogramme, Verlagerungen oder Werksschließungen rechtlich in der Regel nicht verhindern. Sie können aber die Folgen für die Beschäftigten deutlich abmildern und umfassende Absicherungen durchsetzen.
Betriebsräte handeln dazu Interessenausgleiche und Sozialpläne aus. Diese können beispielsweise Abfindungen, Qualifizierungsmaßnahmen oder Transfergesellschaften vorsehen. Die IG Metall kann darüber hinaus einen Sozialtarifvertrag durchsetzen. Dafür kann sie die Beschäftigten auch zu Warnstreiks oder Streiks aufrufen.
Sozialtarifverträge gehen häufig über die Leistungen eines Sozialplans hinaus. So können höhere Abfindungen, zusätzliche finanzielle Leistungen, Qualifizierungsangebote oder Regelungen zur Absicherung der Beschäftigten vereinbart werden – etwa der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen für mehrere Jahre.

5 gute Gründe für die IG Metall

Gemeinsam für gute Arbeit und ein gutes Leben.

Beschäftigte machen zur Metall-Tarifrunde 2024 Druck für ihre Forderungen

Tarifverträge - unsere stärkste Leistung

Unsere Tarifverträge setzen Standards. Sie regeln Einkommen, Arbeitszeit, Urlaub und Zuschläge und das Recht auf Übernahme nach der Ausbildung. Wir setzen uns dafür ein, dass Beschäftigte am Erfolg ihrer Unternehmen beteiligt werden.

Eine Frau und ein Mann winken aus einem Bauwagen an dem eine IG Metall-Fahne hängt.

Für Dich vor Ort

Engagierte Betriebsräte und Vertrauensleute in den Betrieben, rund 150 Geschäftsstellen deutschlandweit: Wir bieten unseren Mitgliedern vor Ort kompetente Ansprechpartner. Wer sich der IG Metall anschließt, kann sich auf wirksame Unterstützung und guten Service verlassen.
Metaller mit roter IG Metall-Kappe, Regencape und Lautsprecher.

Mitbestimmen und verändern

Wer von Regelungen und Rahmenbedingungen betroffen ist, sollte diese auch mitgestalten. Die IG Metall hilft bei Gründung von Betriebsräten und unterstützt ihre Mitglieder unter anderem finanziell, wenn es bei tariflichen Konflikten zum Streik kommt.
Eine Statue der Justitia wird von der Sonne angestrahlt.

Unser Rechtsschutz

Wenn es um korrekte Eingruppierung geht oder das Prüfen von Arbeitsverträgen und Rentenbescheide, stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Bei Streitigkeiten bieten wir unseren Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung und Prozessvertretung - wenn nötig durch alle Instanzen.
Mit Flatterband abgesperrtes Werkstor.

Unterstützung bei Streik

Streiks sind kein Selbstzweck, aber manchmal unumgänglich. Dann unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder auch finanziell. Die Streikunterstützung ergibt sich aus der Dauer der Mitgliedschaft und der Höhe der Mitgliedsbeiträge.
Beschäftigte stehen zu einem großen Herz zusammen
Mitglied werden
Werde Teil einer starken Gemeinschaft

Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen