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Tarifverträge
Leiharbeit

Tarifverträge im Wortlaut zur Leih- und Zeitarbeit in Baden-Württemberg.


1. Januar 2025 1. Januar 2025


Tarifverträge im Wortlaut


Nur IG Metall-Mitglieder haben einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen. Auch wenn Nichtmitglieder tarifliche Leistungen freiwillig erhalten – im Konfliktfall haben sie keinen Anspruch darauf.

Bei Fragen zu den Tarifverträgen und zu den tarifliche Leistungen helfen die Geschäftsstellen vor Ort weiter.


Leih- und Zeitarbeit



DGB-iGZ: Zeitarbeit – Entgelttarifvertrag

Entgelttarifvertrag für die Zeitarbeit zwischen iGZ und DGB-Mitgliedsgewerkschaften. Gilt bundesweit für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien.

Abschluss: 18.12.2019



DGB-iGZ: Zeitarbeit – ERA-TV

Entgeltrahmentarifvertrag (ERA-TV) für die Zeitarbeit zwischen iGZ und DGB-Mitgliedsgewerkschaften. Gilt bundesweit für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien.

Abschluss: 18.12.2019



DGB-iGZ: Zeitarbeit – Manteltarifvertrag

Manteltarifvertrag (MTV) für die Zeitarbeit zwischen iGZ und DGB-Mitgliedsgewerkschaften. Gilt bundesweit für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien.

Abschluss: 18.12.2019



DGB-iGZ: Zeitarbeit – Tarifvertrag Beschäftigungssicherung

Dieser Tarifvertrag regelt die Beschäftigungssicherung in der Zeitarbeit. Er gilt bundesweit und für alle ordentlichen Mitglieder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).

Abschluss: 29.05.2003



DGB-BAP: Zeitarbeit – Manteltarifvertrag

Manteltarifvertrag (MTV) Zeitarbeit zwischen BAP u. DGB-Mitgliedsgewerkschaften. Gilt bundesweit, für die tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen der BAP und Mitglieder einer vertragsschließenden Gewerkschaft.

Abschluss: 18.12.2019



DGB-BAP: Zeitarbeit – Entgelttarifvertrag

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit zwischen dem BAP und DGB-Mitgliedsgewerkschaften. Gilt bundesweit, für die tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen der BAP und Mitglieder einer vertragsschließenden Gewerkschaft.

Abschluss: 18.12.2019



DGB-BAP: Zeitarbeit – Entgeltrahmentarifvertrag

Entgeltrahmentarifvertrag (ERA-TV) Zeitarbeit zwischen BAP und DGB-Mitgliedsgewerkschaften. Gilt bundesweit, für die tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen der BAP und Mitglieder einer vertragsschließenden Gewerkschaft.

Abschluss: 18.12.2019



DGB-GVP: Zeitarbeit – Mindeststundenentgelte

Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit. Gilt bundesweit, für die tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen der GVP und Mitglieder einer vertragsschließenden Gewerkschaft.

Abschluss: 01.03.2024



DGB-BAP: Zeitarbeit – Überleitungstarifvertrag

Der BZA ist im Juli 2011 erloschen. Der BZA ist mit dem AMP nach dem Umwandlungsgesetz zum BAP verschmolzen. Alle Rechten und Pflichten des BZA sind auf den BAP übergegangen.

Abschluss: 17.09.2013

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diese Tarifverträge haben nur Mitglieder der IG Metall.

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