T-ZUG in der Metall- und Elektroindustrie Jetzt gibt's T-Zug und T-Geld

Mit der Juli-Abrechnung erhalten Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie ihr Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG A) in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts – sowie ihr Transformationsgeld (T-Geld) in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts.

Beschäftigte demonstrieren in Münster zur zweiten Verhandlungsrunde in der Metall-Tarifrunde 2024.

24. Juli 2023 24. Juli 2023 |
Aktualisiert am 22. Juli 2026 22. Juli 2026


Bis zu 46 Prozent gibt es jetzt aufs Monatsentgelt obendrauf: Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie erhalten mit der Juli-Abrechnung ihr Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG A) in Höhe von 27,5 Prozent ihres individuellen Monatsentgelts, sowie ihr Transformationsgeld (T-Geld, Trafobaustein) in Höhe von 18,4 Prozent des Monatsentgelts. 

Das T-ZUG (A) kann auch in bis zu 8 zusätzliche freie Tage im Jahr umgewandelt werden. Rechtsanspruch darauf haben Mitglieder der IG Metall, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder Schicht arbeiten. Den Antrag für die Umwandlung des T-ZUG (A) in freie Tage für das Folgejahr könnt Ihr bis zum 31. Oktober bei Eurem Arbeitgeber stellen, es können aber betrieblich auch andere Fristen vereinbart sein. Fragt Euren IG Metall-Betriebsrat oder Eure IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort.

Mehr zur T-ZUG-Wahloption zwischen Geld und freien Tagen beim T-ZUG A findest Du in unserem FAQ

Achtung: In Krisen nutzen viele Betriebe das Tarifliche Zusatzgeld auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen, indem etwa alle verpflichtend freie Tage statt Geld wählen müssen. Das Transformationsgeld (T-Geld, Trafobaustein) kann zudem bei einer Nettorendite des Betriebs von unter 2,3 Prozent auch reduziert oder ausgesetzt werden. 

 

Vier tarifliche Sonderzahlungen im Jahr 

In den Tarifrunden der letzten Jahre hat die IG Metall neben dem Urlaubsgeld (im Mai oder Juni, 50 Prozent zusätzlich je Urlaubstag) und dem Weihnachtsgeld (in der Regel Ende November, bis zu 55 Prozent nach Betriebszugehörigkeit) weitere jährliche tarifliche Sonderzahlungen durchgesetzt: das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A und B) und das Transformationsgeld (T-Geld, Trafo-Baustein). 

Das gibt es 2026 an Geld in der Metall- und Elektroindustrie
Grafik: Tarifliches Zusatzgeld T-Zug B von Höhe von 26,5 Prozent des Eckentgelts im Februar 2026
Grafik: Tariferhöhung in der Metall- und Elektroindustrie in Höhe von 3,1 Prozent ab April 2026, auch für Auszubildende
Grafik: Auszahlung Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent pro Urlaubstag im Mai oder Juni 2026
Grafik: Auszahlung des Tariflichen Zusatzgelds T-Zug A von 27,5 Prozent oder freie Tage und des T-Geld von 18,4 Prozent des Monatsentgelts im Juli 2026
Grafik: Auszahlung Weihnachtsgeld in der Metall- und Elektroindustrie im November 2026

Das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) gliedert sich auf in  

  • T-ZUG A: 27,5 Prozent des individuellen durchschnittlichen Monatsentgelts  

    und  

  • T-ZUG B oder Zusatzbetrag: 26,5 Prozent vom Eckentgelt des jeweiligen Tarifgebiets 


Die erste Rate des Tariflichen Zusatzgelds – der Zusatzbetrag oder T-ZUG B – gab es bereits im Februar, 2026 erstmals in Höhe von 26,5 Prozent des Facharbeiter-Eckentgelts, je nach Tarifgebiet rund 900 Euro brutto, rund 300 Euro mehr als bisher. Die Erhöhung stammt aus der letzten Metall-Tarifrunde Ende 2024, in der die IG Metall mit Warnstreiks unter anderem eine Erhöhung des T-ZUG B von 18,5 auf 26,5 Prozent ab Februar 2026 durchgesetzt hat. 


T-ZUG B als „soziale Komponente“ gesichert

Der Vorteil von Sonderzahlungen wie dem T-ZUG B und dem Transformationsgeld (T-Geld): Sie können differenziert und in Zeit gewandelt werden, um in betrieblichen Krisen Arbeitsplätze zu sichern, ohne dass das Monatsgehalt gekürzt wird. 

Bei Einführung des T-ZUG 2018 vereinbarten IG Metall und Arbeitgeber, dass das T-ZUG B bei schlechter wirtschaftlicher Lage des Betriebs „differenziert“ – also verschoben oder ganz ausgesetzt werden kann. Allerdings ist der Zusatzbetrag T-ZUG B auch eine wichtige soziale Komponente: Dadurch dass es in Prozent des Eckentgelts und nicht des individuellen Monatsentgelts ausbezahlt wird, erhalten alle Entgeltgruppen den gleichen pauschalen Betrag: früher 18,5 Prozent des Eckentgelts – ab Februar 2026 dann 26,5  Prozent des Eckentgelts. Das entspricht je nach Tarifgebiet 845 bis 952 Euro brutto. Somit erhalten die unteren Entgeltgruppen prozentual auf ihr individuelles Einkommen bezogen mehr als die Beschäftigten in den oberen Entgeltgruppen. 

Um diese soziale Komponente zu erhalten, setzte die IG Metall im Metall-Tarifabschluss 2024 durch, dass das T-ZUG B künftig nicht mehr „differenziert“ wird. Stattdessen übernimmt nun das bisher im Februar ausbezahlte Transformationsgeld (T-Geld, Trafobaustein) von 18,4 Prozent des individuellen Monatsentgelts (das somit keine soziale Komponente ist) diese Differenzierungsfunktion. Angewendet werden kann die Differenzierung des T-Gelds bei einer Nettorendite des Betriebs von unter 2,3 Prozent. 

Da Betriebe jedoch bei einer Auszahlung des T-Gelds im Februar noch nicht hinreichend absehen können, wie sich die wirtschaftliche Lage im Laufe des Jahres entwickelt, haben IG Metall und Arbeitgeber die Auszahlung des T-Gelds auf den Juli verschoben – im Tausch mit dem bislang im Juli ausgezahlten T-ZUG B, das es nun im Februar gibt.  
 

Achtung: Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen, also auch auf die vier tariflichen Sonderzahlungen, haben nur Mitglieder der IG Metall. Üblicherweise jedoch zahlen Arbeitgeber auch den Nicht-Mitgliedern tarifliche Leistungen aus, obwohl sie das nicht müssten – allein schon, um zu verhindern, dass deshalb mehr Beschäftigte in die IG Metall eintreten.

 

Beschäftigte stehen zu einem großen Herz zusammen
Mitglied werden
Werde Teil einer starken Gemeinschaft

Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen