In einem Regal gestapelte Bücher.

Alles rund um deinen Arbeitsplatz
Arbeitslexikon

Kurze Informationen von A bis Z - in unserem Arbeitslexikon kannst du Begriffe zur Arbeitswelt und einem guten Leben nachschlagen.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Betriebsrat

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im Betrieb. Gewählt wird er von den Beschäftigten. Die Mitbestimmungsrechte sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgeschrieben. Bei Einstellungen, Entlassungen oder Veränderungen der Betriebsorganisation kann der Betriebsrat mitentscheiden. Auch in alltäglichen Fragen bestimmen Betriebsräte mit – ob es um Parkordnung oder Nichtraucherschutz geht. Die Mitwirkungsrechte sind je nach Thema unterschiedlich stark ausgeprägt: vom Anspruch auf Information bis zum definitiven Vetorecht.

Was machen Betriebsräte?
Betriebsräte sind heute nicht mehr nur die Interessensvertretung der Belegschaft. Sie sind Moderatoren und Vermittler zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, die das Wissen der Belegschaft transportieren und so das Unternehmen stützen können. Auch wenn im Unternehmen alles gut läuft, sind Betriebsräte wichtig. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber achten sie auf viele Dinge, die das Arbeitsleben der Angestellten beeinflussen:

  • Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen
  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Einsicht in die Bilanzen, wenn Arbeitsplätze durch wirtschaftliche Schieflagen bedroht sind
  • Lösungen zur Arbeitszeit, die den Arbeitnehmenden zugutekommen
  • Alltägliches wie Parkplätze, Nichtraucherschutz, Radio hören

Ab wann kann ein Betriebsrat gegründet werden?
Die Wahl eines Betriebsrats ist in Deutschland ein demokratisches Recht der Beschäftigten. Wenn es noch keinen Betriebsrat gibt, kann jederzeit einer gegründet werden. Dafür muss es in einem Betrieb fünf wahlberechtigte Personen geben, von denen drei die Voraussetzungen einer Kandidatur erfüllen.