In aller Kürze
Für Leihbeschäftigte, die seit mindestens sechs Monaten Mitglied einer DGB-Gewerkschaft und mindestens sechs Monate bei ihrer Leihfirma beschäftigt sind, gibt es extra Geld, abhängig von der Beschäftigungsdauer.
Wichtig: Wer bis inklusive Dezember 2026 Mitglied wird, hat bereits Anspruch auf die Extrazahlung zum Urlaubsgeld 2027.
Das Weihnachtsgeld + Extrazahlung 2027 und die weiteren Sonder- und Extrazahlungen sind mindestens so hoch wie zum Urlaubsgeld 2027. Die genaue Höhe steht erst nach dem Tarifabschluss 2027 fest. Der aktuelle Entgelttarifvertrag läuft bis 30.09.2027.
Die Leihbeschäftigten müssen den Antrag jeweils rechtzeitig zum Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld, entweder per Post oder per E-Mail bei ihrem Arbeitgeber, dem Verleiher stellen.
Dem Antrag muss eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung beigefügt werden, die sich das Mitglied eigenständig über das Selfservice-Portal auf igmetall.de herunterladen oder über die Geschäftsstelle beziehen kann. Der Download ist nur während des Antragszeitraums möglich.
Wichtig: Die Mitgliedsbescheinigung darf bei der jeweiligen Antragstellung nicht vor dem 19. Mai bzw. dem 19. Oktober ausgestellt sein. Das bedeutet:
- Für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld kann der Antrag erst ab dem 19. Mai bis einschließlich 30. Juni gestellt werden.
- Für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld kann der Antrag erst ab dem 19. Oktober bis einschließlich 30. November gestellt werden.
Für die fristgerechte Antragstellung muss der Posteingang/E-Mail-Eingang spätestens am 30. Juni bzw. 30. November erfolgen.
siehe auch:
Ratgeber für Mitglieder in Leiharbeit - So kommst Du an Deine Extrazahlungen
Der Mitgliedervorteil - ein guter Anspracheanlass
Der Mitgliedervorteil ist ein guter Anlass, Beschäftigte in Leiharbeit anzusprechen. Sind sie schon Mitglied? Dann unterstützt sie bei der Beantragung. Sind sie noch kein Mitglied? Dann ist die Extrazahlung ein weiteres gutes Argument für den Beitritt: Wer jeweils bis inklusive Mai bzw. Dezember Mitglied der IG Metall wird, ist bei der Extrazahlung zum Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld ein halbes Jahr später dabei. Ihr könntet Flyer verteilen, die Leihbeschäftigten dazu in einer Mail anschreiben oder mit Plakaten im Betrieb darauf aufmerksam machen.
Information der Mitglieder und Werbung von Nicht-Mitgliedern
Der Mitgliedervorteil ist eine gute Gelegenheit, mit den Kolleg*innen in Leiharbeit ins Gespräch zu kommen. Macht die leihbeschäftigten Mitglieder auf ihren Anspruch und die Antragsstellung aufmerksam. Und sprecht Nicht-Mitglieder in Leiharbeit an und gewinnt sie für die IG Metall. Denn wenn sie jetzt Mitglied werden, sichern sie sich damit ihre Extrazahlung in einem halben Jahr.
Zur Ansprache stellen wir euch das Flugblatt "Deine Extrazahlung in der Leiharbeit" zur Verfügung, auf Deutsch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch. (Download siehe Liste am Seitenende)