KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026 Was Betriebsräte jetzt wissen müssen

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in die Betriebsratsarbeit für Flyer, Präsentationen, Videos oder Social Media. Ab 2. August treten Kennzeichnungspflichten in Kraft. Was vor allem Betriebsräte und Aktive für ihre Arbeit beachten sollten. Weiter unten findet Ihr dazu noch ein Faktenblatt.

Beratungsszene in einem transparenten Betriebsratsbüro mit Blick in den Industriebetrieb.

29. Juli 2026 29. Juli 2026


Bislang konnten viele KI-generierte Inhalte ohne besondere Transparenzpflichten veröffentlicht werden. Ab 2. August treten Kennzeichnungspflichten in Kraft. Die europäische KI-Verordnung verlangt bei bestimmten Anwendungen mehr Klarheit darüber, wann KI eingesetzt wurde. Die neuen Regelungen der europäischen KI-Verordnung haben das Ziel, Nutzer vor Täuschung zu schützen und transparent zu machen, wann Inhalte durch Künstliche Intelligenz erzeugt oder verändert wurden. 

Allerdings sieht das Gesetz keine generelle Kennzeichnungspflicht für sämtliche KI-Inhalte vor. Stattdessen gelten differenzierte Regelungen je nach Art des Inhalts und dessen Verwendung. Für Betriebsräte bedeutet das: Nicht jeder mit ChatGPT oder anderen KI-Systemen unterstützte Text muss gekennzeichnet werden. Anders sieht es insbesondere bei KI-generierten Bildern, Videos, Chatbots oder sogenannten Deepfakes aus. 

Hinweis: Betriebliche Interessenvertretungen bestehen oft nicht nur aus einem BR, daher sollten auch von Vertrauensleuten, SBV und JAV-Gremien die Transparenzpflichten beachtet werden!
 

Fünf Punkte, mit denen Ihr gut unterwegs seid:


1. KI-Bilder und Grafiken 
Wer für Aushänge, Flyer, Newsletter oder die Betriebsratswebsite KI-generierte Bilder verwendet, sollte diese kenntlich machen. Nach der neuen KI-Verordnung bestehen insbesondere bei realistisch wirkenden KI-Bildern und manipulierten Inhalten Transparenzpflichten.
 

2. Mögliche Formulierungen zur Kennzeichnung sind:

  • „Dieses Bild wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt“
  • „KI-generierte Illustration“
  • „Bild mit Unterstützung einer KI erstellt“
     

3. KI-generierte Texte 
Für Texte gilt eine wichtige Ausnahme: Werden KI-generierte Entwürfe von Menschen überprüft, bearbeitet und redaktionell verantwortet, entfällt nach derzeitiger Rechtsauffassung die Kennzeichnungspflicht.
 

4. Besondere Vorsicht bei Deepfakes 
Werden täuschend echt wirkende Bilder, Audio- oder Videoinhalte, sogenannte Deepfakes erzeugt oder verändert, gelten besondere Transparenzanforderungen. Solche Inhalte müssen klar als KI-generiert beziehungsweise KI-manipuliert ausgewiesen werden.
 

5. Faustregeln 
Um rechtlich und organisatorisch auf der sicheren Seite zu sein, sollten Betriebsräte diese Faustregeln beachten:

  • KI-generierte Bilder, Videos und Audiodateien grundsätzlich kennzeichnen.
  • KI-generierte Texte niemals ungeprüft veröffentlichen.
  • Chatbots gegenüber Beschäftigten müssen als KI erkennbar sein.
  • Um als Interessenvertretung seriös zu wirken, besser auf Deepfakes verzichten und bei Texten niemals blind der KI vertrauen.


KI-Inhalte in der Betriebsratsarbeit: Was ab dem 2. August 2026 gilt

KI wird inzwischen in vielen Arbeitsbereichen genutzt - etwa zum Formulieren von Texten, Erstellen von Präsentationen, Gestalten von Bildern oder Zusammenfassen von Informationen. Die EU möchte verhindern, dass Menschen durch KI-Inhalte getäuscht werden. Deshalb gelten ab dem 2. August 2026 für bestimmte KI-Anwendungen Transparenzpflichten. Hinweis: Betriebliche Interessenvertretungen bestehen oft nicht nur aus einem BR, daher sollten auch von Vertrauensleuten, SBV und JAV-Gremien die Transparenzpflichten beachtet werden!

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