Fünf Tage bezahlte Lernzeit im Jahr Nimm dir deinen Bildungsurlaub

Ob Workshop oder Sprachkurs: Wenn du dich weiterbilden und etwas für dich oder deine Karriere tun möchtest, kannst du dafür Bildungsurlaub beantragen. Wir geben Tipps für einen reibungslosen Ablauf der bezahlten Bildungszeit.

Gestapelte Blöcke und  Hefte.

10. September 2025 10. September 2025 |
Aktualisiert am 14. Oktober 2025 14. Oktober 2025


Ein Sprachkurs wäre schön, aber es fehlte bislang die Zeit dafür? Wie wäre es mal mit Bildungsurlaub? Den zu beantragen, ist nicht schwer – aber nur wenige wissen von diesem Recht. Schade, denn der berufliche und persönliche Nutzen von Weiterbildung ist groß. 


Wo gibt es Gesetze für Bildungsurlaub?

Die Regelungen für eine bezahlte Bildungsfreistellung gehen zurück auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO aus dem Jahr 1974. Es verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, bezahlte Bildungsfreistellung zum Zwecke der beruflichen, allgemeinen und politischen Bildung einzuführen – auch „Bildungsurlaub“ genannt.

Da der Bund keine Initiative zur Umsetzung dieser Verpflichtung ergriffen hat, haben einzelne Bundesländer Landesgesetze erlassen. Mit Ausnahme von Bayern gibt es inzwischen in allen Bundesländern gesetzliche Regelungen zur Bildungsfreistellung. Die konkreten Ansprüche unterscheiden sich jedoch. Was konkret in den einzelnen Bundesländern gilt, haben wir hier aufgelistet.

Baden-Württemberg

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen-Anhalt

Sachsen (drei Tage ab 2027)

Schleswig-Holstein

Thüringen
 

Welches Bundesland gilt für mich? Arbeits- oder Wohnort?

In der Regel gilt der Ort, an dem du arbeitest. Meist steht im Arbeitsvertrag, wo dein Arbeitsstandort ist. Bei wechselnden Arbeitsorten solltest du deinen Betriebsrat fragen, welche Praxis im Unternehmen gilt.


Wie viele Tage für die Bildung?

In den entsprechenden Gesetzen der Länder ist festgelegt, wie viele Tage sich Beschäftigte freistellen lassen können. Fast überall sind fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr vorgesehen, die auch über zwei Jahre „angespart“ werden können. Dann sind zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren möglich.


Rechtzeitig beantragen

Eine Freistellung musst du im Voraus beantragen. Die Regelungen zu den Antragsfristen schwanken je nach Bundesland: Meistens müssen Beschäftigte zwischen vier und acht Wochen einplanen. Es ist aber ratsam, die Freistellung mit dem Arbeitgeber weitaus früher zu besprechen, als es die gesetzlichen Regelungen erlauben. Schließlich sollen dem Arbeitgeber während deiner Abwesenheit keine Engpässe entstehen. Zum Antrag auf Freistellung bitte auch die geplante Bildungsveranstaltung nennen, die nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannt sein muss. Entsprechende Belege und Formulare haben in der Regel die Veranstalter.


Und wenn der Chef „nein“ sagt?

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Bildungsfreistellung. Eine Ablehnung ist nur unter den im jeweiligen Landesgesetz genannten Voraussetzungen möglich, etwa wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder bereits zu viele Beschäftigte gleichzeitig freigestellt sind. Wird Bildungsurlaub abgelehnt, richten sich Übertragung und weitere Ansprüche nach dem jeweiligen Landesgesetz.


Welche Kurse darf ich machen?

Bildungsurlaub ist nicht auf berufliche Weiterbildung beschränkt. Viele Länder fördern auch politische Bildung. Auch Gesundheitsseminare können anerkannt sein, wenn sie nach den jeweiligen Landesvorschriften als Bildungsveranstaltung zugelassen sind. Wenn der Kurs entsprechend anerkannt ist, kannst du auch eine Sprache lernen oder ein Seminar zur Stressbewältigung besuchen. Bei Unsicherheiten solltest du dich beim Veranstalter erkundigen, ob das Bildungsangebot im jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt wird. Fällt die Antwort vage aus, dann sprich besser mit deinem Vorgesetzten über weitere Möglichkeiten.


Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Weiterbildung teilen sich Beschäftigte und Arbeitgeber: Der Arbeitgeber zahlt während der Bildungsmaßnahme das Entgelt weiter. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer trägt die Kosten für das Seminar oder den Kurs, die Übernachtung und die Anfahrt.

Aber: Ausgaben für beruflich bedingte Fort- und Weiterbildungen können von der Steuer abgesetzt werden. Neben den Kursgebühren erkennt das Finanzamt auch Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungspauschalen an.
 

Bildungsurlaub ist kein Erholungsurlaub. Die Teilnahme an der anerkannten Bildungsmaßnahme ist verpflichtend. Die Veranstalter stellen in der Regel eine Teilnahmebescheinigung aus.


Hilfreiche Adressen

Auf dem Portal der Kultusministerkonferenz wirst du zu den jeweiligen Portalen der Bundesländer mit Weiterbildungsgesetzen weitergeleitet. Dort sind nicht nur die einzelnen Landesgesetze ausführlich erklärt, sondern meist auch anerkannte Bildungsveranstaltungen aufgelistet.

Die Gewerkschaften gehören in Deutschland zu den größten Bildungsanbietern. Auch die IG Metall bietet zahlreiche anerkannte Seminare an, an denen Mitglieder kostenlos teilnehmen können.

Ratgeber

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen