Viele rote Trillerpfeifen mit dem Logo der IG Metall.

Tarifverträge
Kfz-Gewerbe

Tarifverträge im Wortlaut im Kfz-Handwerk und im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk.

1. August 2025 1. August 2025


Tarifverträge im Wortlaut


Nur IG Metall-Mitglieder haben einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen. Auch wenn Nichtmitglieder tarifliche Leistungen freiwillig erhalten – im Konfliktfall haben sie keinen Anspruch darauf.

Bei Fragen zu den Tarifverträgen und zu den tarifliche Leistungen helfen die Geschäftsstellen vor Ort weiter.


Kfz-Gewerbe

Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk

Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk: Ausbildungsvergütung

Tarifvertrag zu Ausbildungsvergütung und Urlaub für Auszubildende im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Baden-Württemberg.

Der Tarifvertrag ist gekündigt und seit dem 01.04.2002 in Nachwirkung.

Abschluss: 02.05.2002

Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk: Gehaltsabkommen

Gehaltsabkommen im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Baden-Württemberg.

Der Tarifvertrag ist gekündigt und seit dem 01.04.2002 in Nachwirkung .

Abschluss: 02.05.2002

Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk: Lohnabkommen

Lohnabkommen im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Baden-Württemberg.

Der Tarifvertrag ist gekündigt und seit dem 01.04.2002 in Nachwirkung.

Abschluss: 02.05.2002

Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk: Manteltarifvertrag

Manteltarifvertrag für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Baden-Württemberg.

Abschluss: 10.03.1997

Kfz-Gewerbe

Kfz-Handwerk

Kfz-Handwerk: Altersteilzeit

Der Tarifvertrag regelt die Altersteilzeit für die Beschäftigten im Kfz-Handwerk in Baden-Württemberg.

Abschluss: 31.12.2010

Kfz-Handwerk: Ausbildungsvergütung

Der Tarifvertrag regelt die Ausbildungsvergütungen für das Kfz-Handwerk in Baden-Württemberg.

Abschluss: 27.05.2025

Kfz-Handwerk: Beschäftigungsschutzabkommen

Ziel dieser Vereinbarung ist es, im baden-württembergischen Kfz-Gewerbe bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Abschluss: 15.04.2008

Kfz-Handwerk: Entgeltumwandlung

Der Tarifvertrag regelt die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten und Auszubildenden im Kfz-Handwerk Baden-Württemberg.

Abschluss: 17.12.2009

Kfz-Handwerk: Fahrradleasing

Der Tarifvertrag zur betrieblichen Möglichkeit der Überlassung von Leasing-Fahrrädern im Wege einer freiwilligen Entgeltumwandlung beinhaltet die tariflichen Rahmenbedingungen.

Abschluss: 21.04.2023

Kfz-Handwerk: Gehaltstarifvertrag

Der Tarifvertrag regelt die Gehälter für das Kfz-Handwerk in Baden-Württemberg.

Abschluss: 27.05.2025

Kfz-Handwerk: Inflationsausgleichsprämie

Diese Tarifvertrag regelt die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie gem. §3 Nr. 11c EtG.

Abschluss: 21.04.2023

Kfz-Handwerk: Lohnabkommen

Der Tarifvertrag regelt die Löhne für das Kfz-Handwerk in Baden-Württemberg.

Abschluss: 27.05.2025

Kfz-Handwerk: Manteltarifvertrag

Der Manteltarifvertrag (MTV) regelt Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse für Beschäftigte im Kraftfahrzeuggewerbe in Baden-Württemberg.

Abschluss: 15.04.2008;
Redaktionell geändert 2012

Kfz-Handwerk: Manteltarifvertrag Zusatzvereinbarung

In der Zusatzvereinbarung zum Manteltarifvertrag (MTV Kfz) wurden veraltete oder nicht mehr gültige Paragraphen des MTVs aktualisiert.

Abschluss: 18.06.2021

Kfz-Handwerk: Rahmentarifvertrag Auszubildende

Der Tarifvertrag regelt Rahmenbedingungen für Auszubildende. Gilt nicht: Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Ortenau und Freiburg.

Der Tarifvertrag ist gekündigt und seit 01.03.2008 in der Nachwirkung.

Abschluss: 07.07.1993

Kfz-Handwerk: Service-Techniker

Die Vereinbarung regelt den Einsatz und die Bezahlung für Service-Techniker im Kfz-Handwerk Baden-Württemberg.

Abschluss: 06.02.1997

Kfz-Handwerk: Übernahme der Ausgebildeten

Dieser Tarifvertrag regelt die Übernahme der Ausgebildeten für die in den unter § 1.2 genannten Betriebe des Kraftfahrzeug- und Tankstellengewerbes.

Abschluss: 21.04.2023

Kfz-Handwerk: Wandel von Geld in Zeit

Tarifvertrag über den Wandel von Geld in Zeit (WorkFlex) im Kfz-Gewerbe in Baden Würrtemberg.

Abschluss: 27.05.2025

Kfz-Handwerk: Zusatzvereinbarung zum 13. Monatseinkommen

Der Tarifvertrag regelt die Möglichkeit, durch freiwillige Betriebsvereinbarung den tariflichen Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen in Abhängigkeit vom wirtschlichen Ergebnis zu verändern.

Abschluss: 15.04.2008

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diese Tarifverträge haben nur Mitglieder der IG Metall.

Beschäftigte stehen zu einem großen Herz zusammen
Mitglied werden
Werde Teil einer starken Gemeinschaft

Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.