Volljährige oder verheiratete Auszubildende können finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie nicht zu Hause wohnen. Sie erhalten die Beihilfe auch dann, wenn sie in der Nähe ihrer Eltern leben. Derzeit zahlt die Bundesagentur maximal 822 Euro für Lebensunterhalt und Miete. Auf die Höhe der tatsächlichen Miete kommt es nicht an. Der jeweilige Anspruch errechnet sich aus dem Einkommen der Eltern bzw. des Partners/der Partnerin.
Müssen Auszubildende für ihre Ausbildung umziehen, können sie im ersten Ausbildungsjahr durch die Agenturen für Arbeit auch einen Mobilitätszuschuss für zwei monatliche (Familien-)Heimfahrten erhalten. Hierfür müssen sie vor Abschluss des Ausbildungsvertrags unbedingt bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit vorstellig werden.
Voraussetzungen für BAB
- Du bist in der Berufsausbildung oder nimmst an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil.
- Du hast einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (nicht nur schulische) Berufsausbildung.
- Du kannst während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnen, weil der Betrieb zu weit entfernt ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zum Ausbildungsbetrieb insgesamt mehr als zwei Stunden dauern.
- Oder du bist älter als 18 Jahre und/oder verheiratet und/oder hast ein Kind und wohnst in der Nähe deiner Eltern.
- Du erhältst noch keine mit BAB vergleichbare Leistung.
- Die Agentur für Arbeit prüft und bestätigt, dass du das Geld brauchst.
Antrag frühzeitig stellen
Wurde dein Antrag bewilligt, erhältst du BAB während der vorgeschriebenen Ausbildungszeit oder solange, wie du an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmst. Beantrage BAB so früh wie möglich, am besten vor Beginn deiner Ausbildung. Du erhältst den Zuschuss rückwirkend nur ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit der Stadt, in der du deinen Wohnsitz hast.
Mit dem BAB-Rechner der Agentur für Arbeit (BA) kannst du überschlagen, wie viel Berufsausbildungsbeihilfe du voraussichtlich bekommst. Weitere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe gibt es von der BA. Hier findest du die zuständige Behörde in deiner Stadt.
Bürgergeld für Auszubildende?
Übrigens: Bei einer betrieblichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind vorrangig Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld zu beantragen. Ausbildungsgeld ist eine Leistung der Agentur für Arbeit für Menschen mit Behinderungen. Als Auszubildender hast du also grundsätzlich keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
Allerdings: Wenn du Schülerin oder Schüler einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Berufsfachschule, Auszubildender oder Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bist und bei deinen Eltern wohnst, gilt diese Ausschlussregelung nicht.
Soweit dir jedoch ein nicht ausbildungsbedingter Bedarf (Mehrbedarfszuschläge und einmalige Beihilfen) entsteht, kann dir hierfür Sozialhilfe gewährt werden. In besonderen Härtefällen kann dir das Sozialamt auch während der Ausbildung Hilfe zum Lebensunterhalt nach Paragraf 27 SGB II als Zuschuss oder Darlehen gewähren.
Auch Studierende sind betroffen
Auch Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld, da sie vorrangig BAföG beziehen können. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Wenn du zum Beispiel bei deinen Eltern wohnst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufstockung zum BAföG erhalten.
Ob Auszubildender oder Studierender: Ansprechpartner für Sozialhilfe ist das Jobcenter vor Ort.