Kurzarbeit bedeutet, dass aufgrund konjunkturbedingter Auftragseinbrüche vorübergehend die betriebliche Arbeitszeit gekürzt wird. Arbeitgeber und/oder Betriebsrat haben dann die Möglichkeit, Antrag auf die Zahlung von Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Auszubildende dürfen in der Regel nicht auf Kurzarbeit gesetzt werden. Erst müssen alle Mittel ausgeschöpft werden, um die Ausbildung wie geplant zu gewährleisten. Sollte Kurzarbeit bei Dir im Betrieb ein Thema sein oder werden, wende Dich unbedingt an Deine JAV, Deinen Betriebsrat oder Deine IG Metall.