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Tarifverträge
Schreinerhandwerk

Tarifverträge im Wortlaut im Schreinerhandwerk in Baden-Württemberg.

1. Januar 2025 1. Januar 2025


Tarifverträge im Wortlaut


Nur IG Metall-Mitglieder haben einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen. Auch wenn Nichtmitglieder tarifliche Leistungen freiwillig erhalten – im Konfliktfall haben sie keinen Anspruch darauf.

Bei Fragen zu den Tarifverträgen und zu den tarifliche Leistungen helfen die Geschäftsstellen vor Ort weiter.


Schreinerhandwerk

Schreinerhandwerk: Ausbildungstarifvertrag

Ausbildungstarifvertrag für Auszubildende des Schreinerhandwerks in Baden-Württemberg.

Abschluss: 16.09.2024

Schreinerhandwerk: Betriebliche Sonderzahlungen

Tarifvertrag über betriebliche Sonderzahlungen für das Schreinerhandwerk in Baden-Württemberg.

Abschluss: 18.12.2006

Schreinerhandwerk: Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für das Schreinerhandwerk in Baden-Württemberg.

Abschluss: 01.07.2002

Schreinerhandwerk: Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag

Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag für Beschäftigte des Schreinerhandwerks in Baden-Württemberg.

Abschluss: 16.09.2024

Schreinerhandwerk: Manteltarifvertrag

Manteltarifvertrag für das Schreinerhandwerk in Baden-Württemberg.

Abschluss: 28.06.2013

Schreinerhandwerk: Rationalisierungsschutzabkommen

Rationalisierungsschutzabkommen für das Schreinerhandwerk in Baden-Württemberg.

Abschluss: 11.12.1970

Schreinerhandwerk: Vermögenswirksame Leistungen

Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das Schreinerhandwerk in Baden-Württemberg.

Abschluss: 11.12.2001

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diese Tarifverträge haben nur Mitglieder der IG Metall.

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