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Tarifverträge
Sägeindustrie

Tarifverträge im Wortlaut in der Sägeindustrie in Baden-Württemberg.

1. Januar 2025 1. Januar 2025


Tarifverträge im Wortlaut


Nur IG Metall-Mitglieder haben einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen. Auch wenn Nichtmitglieder tarifliche Leistungen freiwillig erhalten – im Konfliktfall haben sie keinen Anspruch darauf.

Bei Fragen zu den Tarifverträgen und zu den tarifliche Leistungen helfen die Geschäftsstellen vor Ort weiter.


Sägeindustrie

Sägeindustrie: Akkordvereinbarung

Akkordvereinbarung in der Sägeindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 28.03.1971

Sägeindustrie: Betriebliche Sonderzahlung

Tarifvertrag über betriebliche Sonderzahlung in der Sägeindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 27.04.1998

Sägeindustrie: Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung in der Sägeindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 01.12.2001

Sägeindustrie: Manteltarifvertrag

Manteltarifvertrag in der Sägeindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 02.12.1999

Sägeindustrie: Verdienstsicherung und Kündigungsschutz

Tarifvertrag zur Verdienstsicherung und zum Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer in der Sägeindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 24.04.1980

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diese Tarifverträge haben nur Mitglieder der IG Metall.

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