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Tarifverträge
Holz- und Kunststoffindustrie

Tarifverträge im Wortlaut in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

1. Januar 2025 1. Januar 2025


Tarifverträge im Wortlaut


Nur IG Metall-Mitglieder haben einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen. Auch wenn Nichtmitglieder tarifliche Leistungen freiwillig erhalten – im Konfliktfall haben sie keinen Anspruch darauf.

Bei Fragen zu den Tarifverträgen und zu den tarifliche Leistungen helfen die Geschäftsstellen vor Ort weiter.


Holz- und Kunststoffindustrie

Holz- und Kunststoffindustrie: Altersversorgung

Tarifvertrag zur Altersversorgung in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 23.04.2009

Holz- und Kunststoffindustrie: Betriebliche Sonderzahlung

Tarifvertrag über betriebliche Sonderzahlung in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 23.04.2009

Holz- und Kunststoffindustrie: Demografie

Tarifvertrag Demografie in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 20.10.2021

Holz- und Kunststoffindustrie: Friedenspflicht

Tarifvertrag Friedenspflicht in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 20.10.2021

Holz- und Kunststoffindustrie: Gehaltstarifvertrag

Gehaltstarifvertrag in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 23.01.2024

Holz- und Kunststoffindustrie: Gehaltsrahmentarifvertrag 1983

Gehaltsrahmentarifvertrag für die Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 24.03.1983

Holz- und Kunststoffindustrie: Gehaltsrahmentarifvertrag 2023

Gehaltsrahmentarifvertrag für die Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 12.06.2023

Holz- und Kunststoffindustrie: Lohntarifvertrag

Lohntarifvertrag in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 23.01.2024

Holz- und Kunststoffindustrie: Manteltarifvertrag

Manteltarifvertrag in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 23.04.2009

Holz- und Kunststoffindustrie: Manteltarifvertrag – Lohnleitfaden

Lohnleitfaden – Anlage zum Manteltarifvertrag in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg

Abschluss: Juni 2004

Holz- und Kunststoffindustrie: Manteltarifvertrag – Urlaub

Urlaub – Einlegeblatt zum Manteltarifvertrag in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 01.07.2011

Holz- und Kunststoffindustrie: Rationalisierungsschutzabkommen

Rationalisierungsschutzabkommen in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 11.12.1970

Holz- und Kunststoffindustrie: Überleitungstarifvertrag

Überleitungstarifvertrag in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 12.06.2023

Holz- und Kunststoffindustrie: Übernahme von Auszubildenden

Tarifvertrag zur Übernahme von Auszubildenden in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 23.04.2009

Holz- und Kunststoffindustrie: Vermögenswirksame Leistungen

Tarifvertrag über Vermögenswirksame Leistungen in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 09.02.1979

Holz- und Kunststoffindustrie: Werkfernverkehr

Tarifvertrag über die besonderen Arbeitsbedingungen der Fahrer und Beifahrer im Werkfernverkehr in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 20.02.1989

Holz- und Kunststoffindustrie: Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigung

Tarifvertrag zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigung in der Holz- und Kunststoffindustrie in Baden-Württemberg.

Abschluss: 23.04.2009

Holz- und Kunststoffindustrie Leih- und Zeitarbeit

Holz- und Kunststoffindustrie Leih- und Zeitarbeit: Branchenzuschläge

Dieser Tarifvertrag (TV BZ HK) regelt die Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz und Kunststoffverarbeitenden Industrie. Er gilt bundesweit für Mitglieder der IG Metall und für die tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen der BAP und iGZ.

Abschluss: 15.09.2017

Holz- und Kunststoffindustrie Leih- und Zeitarbeit: Branchenzuschläge Leiharbeit

Entgelt-Tabelle der Branchenzuschläge in der Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Er gilt bundesweit für Mitglieder der IG Metall und für die tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen der BAP und iGZ.

Gültig ab 01.01.2024

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diese Tarifverträge haben nur Mitglieder der IG Metall.

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